Verträge für Ehe und Lebensgemeinschaft

Im Jahr 2018 wurden in Niederösterreich 44,49 % der Ehen geschieden. Bei Lebensgemeinschaften dürfte die Trennungsrate noch höher liegen. Wird die Ehe geschieden, ist das eheliche Gebrauchsvermögen aufzuteilen. Können die (ehemaligen) Ehepartner darüber keine Einigung erzielen, findet ein gerichtliches Aufteilungsverfahren statt.

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Für einen solchen Fall kann auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem Notar abgeschlossen werden. Diese kann von der Regelung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens über den Unterhalt bis zur Obsorge und den Besuchszeitenregelungen allfälliger Kinder viele Dinge enthalten, die sonst erst im Falle einer Scheidung geregelt werden müssten.

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