Ist ein Kauf auf Leibrente sinnvoll?

Gerade in einer Zeit, in der die staatlichen Sozialleistungen immer mehr zurückgehen, stellt die bei der Leibrente vereinbarte regelmäßige Zahlung eine interessante Zusatzpension dar – aber Vorsicht: Da die Vereinbarung einen langen Zeitraum umfasst, tut der Verkäufer gut daran, sich gründlich abzusichern.

Selbst bei bester Bonität des Käufers sollte für den Fall, dass der Käufer in Insolvenz gerät, Vorsorge getroffen werden. Diese Absicherung kann z.B. durch Eintragung eines Pfandrechtes für die wiederkehrenden Zahlungen im Grundbuch erfolgen.

Die steuerlichen Rechtsfolgen eines Leibrentenvertrages sind unbedingt vor Abschluss genau zu prüfen. Rentenzahlungen können nämlich beim Empfänger ungewollte Steuerpflichten auslösen!

Wir beraten Sie gern über alle bestehenden Möglichkeiten!

Tauschvertrag als Alternative zum Kaufvertrag

Während bei einem Kauf die Gegenleistung stets ein Geldbetrag ist, so besteht die Gegenleistung beim Tausch in einer Tauschsache.

Dieses Rechtsgeschäft ähnelt zwar dem Kaufvertrag, unterscheidet sich von diesem jedoch im Detail – der Notar als Spezialist im Vertragsrecht kennt alle Schwierigkeiten und hilft Ihnen diese zu meistern.

Übergabeverträge

Bei einer Schenkung wird Vermögen ohne jegliche Gegenleistungen an den Geschenknehmer übertragen. Für den Fall, dass Gegenleistungen vertraglich vereinbart werden sollen, so z.B. der Vorbehalt von Wohnungs- oder Fruchtgenussrechten, spricht man jedoch von einem Übergabevertrag.

Der klassische Fall des Übergabevertrages ist die Übertragung der Immobilie gegen Vorbehalt des Wohnungsgebrauchsrechtes und des Belastungs- und Veräußerungsverbotes: Damit ist sichergestellt, dass der Übergeber weiterhin im gewohnten Umfang in seinen vier Wänden wohnen darf und der Übernehmer ohne Zustimmung des Übergebers weder verkaufen, auf andere Art veräußern noch die Immobilie mit Pfandrechten belasten darf. Soweit möglich sollten die vorbehaltenen Rechte im Grundbuch eingetragen werden.

Bei dieser Art von Verträgen sind unbedingt die Frage, wer die Betriebskosten zahlen soll und die erbrechtlichen Folgen zu regeln. Mit der Übertragung an ein Kind können die Pflichtteilsansprüche anderer Kinder grundsätzlich nicht umgangen werden.

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