Verträge – Vertragssicherheit für Käufer und Verkäufer
Vertragssicherheit für Käufer und Verkäufer: Der Notar handelt als Träger eines öffentlichen Amtes immer unparteiisch und objektiv. Diese Vorgehensweise bietet dem Käufer und dem Verkäufer größtmögliche Sicherheit.
Wohnungseigentum kann nur unter bestimmten Voraussetzungen begründet werden; dafür ist der Abschluss eines speziellen Vertrages mit allen Miteigentümern erforderlich.
Sie wollen sich selbstständig machen? Neben einer guten Geschäftsidee und dem Businessplan ist die Wahl der geeigneten Unternehmensform mitentscheidend für den späteren Erfolg.
Die Abwicklung eines Darlehensvertrages über den Notar bringt vor allem den Vorteil der Vertragssicherheit für Darlehensgeber und -nehmer, da der Notar immer unparteiisch handelt.
Während bei einem Kauf die Gegenleistung stets ein Geldbetrag ist, so besteht die Gegenleistung beim Tausch in einer Tauschsache. Bei einer Schenkung wird Vermögen ohne Gegenleistungen an den Geschenknehmer übertragen.
Wird die Ehe geschieden, ist das eheliche Gebrauchsvermögen aufzuteilen. Für einen solchen Fall kann auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem Notar abgeschlossen werden.
Erbschaft und Schenkung – Ihr Notar ist der Spezialist
Der Erbverzicht bedarf der Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls. Er stellt die einzige Möglichkeit der Verfügung über ein künftiges Erbrecht dar.
Wird Ihr letzter Wille durch die gesetzliche Erbfolge ausreichend geregelt? Oder ist es ratsam, ein Testament zu errichten? Zu diesen Themen empfiehlt sich zunächst ein Gespräch mit dem Notar.
Von Gesetz wegen wird nach dem Tod einer Person ein bestimmter Notar mit der Abwicklung der Verlassenschaft betraut. Es kann aber auf Wunsch auch ein anderer Notar gewählt werden.
Schenken, Übergeben oder Vererben? Was ist bei einer Übertragung zu beachten? Was ist besser? Auch die Steuer ist ein wichtiges Thema: es gilt z.B.bei Schenkungen steuerliche Regelungen zu beachten.
Weitere notarielle Dienstleistungen
Bei einem Kauf einer Immobilie gelten besondere Regeln: das Eigentum an einer Immobilie wird nämlich nicht erworben, indem der Kaufvertrag unterschrieben wird, sondern immer erst mit Eintragung im Grundbuch.
Mit der Beglaubigung einer Unterschrift auf einer Urkunde wird die Echtheit der Unterschrift öffentlich bestätigt. Öffentliche Urkunden sind zur besonderen Sicherung privater Rechtsverhältnisse unentbehrlich.
Was passiert, wenn ich einmal selbst nicht mehr in der Lage bin, notwendige Entscheidungen alleine zu treffen? Es ist ein gutes Gefühl, auch für diesen Fall vorgesorgt zu haben – wir helfen Ihnen dabei.
Wie kann ich für den Fall vorsorgen, dass ich einmal nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig bin? Diese Frage stellen sich heute viele Menschen: Ihr Notar hat die Antworten.
Hinweis: Soweit auf dieser Webseite auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Dies wurde zur besseren Lesbarkeit der Texte so umgesetzt.